Öfter etwas Neues, diesmal hat sich die FN überlegt den Fliegenschutz für die Pferdeohren genauer in Betrachtung zu ziehen. Und folgende Änderung ist dabei herumgekommen:
Ab Mai 2016 ist als Lärmschutz nur bei Hallen-Leistungsprüfungen zusätzliches, schalldämmendes Material an den Ohrhauben zugelassen, dieses darf nicht in den Gehörgang bzw. die Ohrmuschel reichen und das Ohrenspiel des Pferdes nicht beeinträchtigen. Das heißt dass die Soundless Fliegenohren, egal von welcher Marke, NUR noch auf Hallenturnieren zugelassen sind!
Ganz verboten auf Reitturnieren sind ab Mai 2016 die langen Fliegenohren.
Die Form des Fliegenschutzes muss den Vorgaben der Abbildung entsprechen; der Bereich der Augen und des Nasenrückens muss frei bleiben.
Bei den lange Fliegenmützen wird laut FN das Ohrenspiel der Pferde, durch strammes festbinden der Spitze, beeinflusst. Das Pferd hat Druck auf den Ohren und hält sie ruhig und dies manipuliert eindeutig das Verhalten. Das Sichtfeld kann zum Teil damit ebenfalls manipuliert werden.
Verboten (Nasenrücken abgedeckt)
Erlaubt (beeinträchtigt nicht das Sichtfeld und der Nasenrücken ist frei)
Sind denn die langen Fliegenmützen, die nicht am Nasenriemen befestigt werden, noch erlaubt?
Hallo Johanna,
Es sind nur noch die Fliegenmützen erlaubt, die nicht den Nasenrücken bedecken und über die Augenlinie des Pferdes gehen. Sollte die Fliegenhaube also unter den Augen enden, ist sie verboten. Hier der Link zu der Änderung: FN Änderung
Liebe Grüße vom Hoseland-Team
Sind denn die langen Fliegenmützen, die nicht am Nasenriemen befestigt werden, noch erlaubt?
Hallo Johanna,
Es sind nur noch die Fliegenmützen erlaubt, die nicht den Nasenrücken bedecken und über die Augenlinie des Pferdes gehen. Sollte die Fliegenhaube also unter den Augen enden, ist sie verboten. Hier der Link zu der Änderung: FN Änderung
Liebe Grüße vom Hoseland-Team